Kündigungsschutz

Kündigungsschutz ohne Einstellungshemmnis

Vor mehreren Jahren wurde lautstart die Reduktion des Kündigungsschutzes als Mittel zur Belebung des Arbeitsmarktes diskutiert.
Das Argument der Verfechter der Lockerung sah im groben so aus: Niemand stellt bei einem kurzfristigen Mehrbedarf an Arbeitskräften einen 50-Jährigen oder gar Behinderten ein, wenn er ihn später, falls der Bedarf an Arbeitskräften wieder sinkt, nicht mehr los wird.
Die Gegner konterten dann mit dem Argument: Gerade die innerhalb einer Firma ergrauten Mitarbeiter müßten davor geschützt werden gekündigt zu werden, wenn ihre Leistungsfähigkeit nachlasse. Im Übrigen gäbe es für kurzzeitigen Bedarf die Möglichkeit der Zeitarbeitsverträge

Bei einer diese öffentlichen Fernseh-Diskussionen hab ich dann mit den Gedanken abgeschaltet: Wenn ihr einander zuhören würdet, anstelle euch nur die bekannten Argumente an den Kopf zu werfen, dann wäre die Lösung doch so einleuchtend: Baut den Kündigungsschutz doch so um, daß weitgehend nur noch die Betriebszugehörigkeit das Kriterium für das Ausmaß des Kündigungsschutzes darstellt. Dann sind die langjährigen Mitarbeiter geschützt und ältere Menschen können problemlos auch bei kürzerem bzw. unsicherem Bedarf eingestellt werden.

Natürlich war mir bewußt, daß man nicht einfach alle sozialen Komponenten des Kündigungsschutzes über Bord werfen kann und habe mir daher das Konzept einer effektiven Betriebszugehörigkeit ausgedacht. So könnte ein Behinderter entsprechend seiner Behinderung einen Zuschlag auf seine Betriebszugehörigkeit erhalten. Ebenso könnte man - um Subventionsvergehen entgegenzuwirken - bei Langzeitarbeitslosen die Förderungsquote zur effektiven Betriebszugehörigkeit dazuschlagen. Auch bei Senioren über 50 könnte man einen Zuschlag geben, so daß sie schneller eine effektive Betriebszugehörigkeit ansammeln als junge Mitarbeiter. Der Fairness "normaler" Mitarbeiter gegenüber sollten die Zuschläge jedoch IMHO auf maximal 150% limitiert werden, so daß ein geförderter Langzeitarbeitsloser, Schwerstbehinderter über 50 im gleichen Zeitraum maximal die 2,5fache Betriebszugehörigkeitsdauer gegenüber einem jungen, gesunden Mitarbeiter ansammelt.

Das schwerstes Problem meines Konzeptes, stellt meiner Meinung nach die Frage dar, in welchem Maße die effektive Betriebszugehörigkeit mitgenommen werden kann, wenn der Mitarbeiter innerhalb eines Konzerns von einem Unternehmen zu einem anderen wechselt bzw. der Arbeitsplatz im einen Unternehmen durch Outsourcing bzw. Ausgliederung verloren geht, aber vom anderen Unternehmen übernommen wird. Allerdings ist ist diese Frage bisher auch beim alten Konzept weitgehend vernachlässigt worden.

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